Ein E-Bike kostet in der Regel viel Geld, Pedelecs für 2000 oder 3000 Euro zählen nicht einmal zur teuersten Kategorie. Da liegt es nahe, E-Bikes und andere teure Räder gut zu versichern. Aber wie? Muss es eine spezielle Fahrradversicherung sein? Oder reicht eine Hausrat, die bei Diebstahl ebenfalls Ersatz verspricht?
Die Antwort lautet: Kommt drauf an. Leistungsumfang und Konditionen der Versicherer variieren teils stark. Ob eine Hausratpolice oder eine Spezialversicherung die richtige Wahl ist, lasse sich nicht pauschal beantworten, sagt Annegret Jende von der Stiftung Warentest.
Hausratpolice
Ist der Neupreis des Zweirads hoch, hat man von der Hausratpolice nur bedingt etwas. Entschädigt wird zwar meist zum Neuwert des Fahrrads, doch wie viel Geld der Versicherungsnehmer tatsächlich bekommt, hängt auch von der Versicherungssumme ab: Die Anbieter deckeln die einzelne Entschädigung oft bei ein oder zwei Prozent der Versicherungssumme. Manche böten aber auch zehn Prozent, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Unterlagen und Rechnungen aufbewahren
Ist der Hausrat zum Beispiel mit 50 000 Euro versichert, bekommt der Versicherte also zwischen maximal 500 und 5000 Euro ersetzt, wenn das Fahrrad gestohlen wird. Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, empfiehlt, alle Rechnungen und Unterlagen sicher aufzubewahren und auch Fotos vom Rad zu machen.
Ersatz oft nur bei Einbruchsdiebstahl
Wichtig ist dabei auch die Frage, wo das Fahrrad gestohlen wurde. Über die einfache Hausratversicherung sind laut Jarosch alle zum Hausrat gehörenden Fahrräder zwar mitversichert, ebenso oft Pedelecs, die bis Tempo 25 unterstützen und ohne Versicherungskennzeichen auskommen. Doch Ersatz gibt es nur nach Einbruchsdiebstahl, wenn das Rad also aus verschlossenen Räumen entwendet wird, die im Versicherungsschein oft einzeln vermerkt werden: Wohnung, Garage oder Fahrradkeller etwa.
Fahrradklausel oder Fahrradvollkasko
Wer mehr Schutz benötigt, kann über zwei Alternativen nachdenken. Zum einen bieten die meisten Versicherer zur Hausratpolice zubuchbar eine sogenannte Fahrradklausel an, die den Leistungsumfang erweitert. Zum anderen gibt es immer mehr Anbieter von Spezialversicherungen, die mitunter auch als Fahrradvollkasko vermarktet werden.
Fahrradklausel auch bei Diebstahl auf offener Straße
Die Fahrradklausel löst vor allem das Raumproblem, denn die meisten Fahrräder werden nicht aus verschlossenen Kellern, sondern auf offener Straße gestohlen – auch dafür tritt die Fahrradklausel ein. „Voraussetzung ist, dass das Fahrrad gesichert wurde, zum Beispiel an einem Laternenpfahl angeschlossen wurde“, so Weidenbach. Wird die Versicherung aber zu oft in Anspruch genommen, kann es zu Problemen kommen. Denkbar ist laut Annegret Jende, dass die Hausrat dem Kunden zumindest die Fahrradklausel kündigt – zum Beispiel dann, wenn man innerhalb kurzer Zeit mehrfach bestohlen wurde.
Vandalismusschäden
Laut GDV bestanden im Jahr 2019 in Deutschland rund 26 Millionen Hausratversicherungsverträge. 47 Prozent davon enthielten zusätzlich die Fahrradklausel. Bei neueren Verträgen besteht Versicherungsschutz rund um die Uhr. Bei älteren Bestandsverträgen gilt teils noch ein Zeitfenster von 22 bis 6 Uhr, in dem der Diebstahl nicht gedeckt ist – es sei denn, das Rad war in Gebrauch, sagt Weidenbach.
Wie hoch der Kaufpreis des Fahrrads maximal sein darf, müssen Versicherungsnehmer ebenfalls erfragen oder aushandeln. Und die Hausratpolice – ob mit oder ohne Fahrradklausel – deckt auch Vandalismusschäden nicht automatisch ab.
Reicht die Hausratpolice, um das neue E-Bike zu versichern? Wegen der hohen Kosten können Spezialversicherungen ratsam sein. dpa/rnd